FEINSCHMECKER-Streit geht in die nächste Runde

Im Streit zwischen dem deutschen Magazin DER FEINSCHMECKER mit einem Gastronomen (Wir berichteten) geht es in die nächste Runde. Gastronom Hans-J. Brogsitter, Inhaber des Restaurants Brogsitter’s Sanct Peter in Bad Neuenahr-Ahrweiler, war mit der Bewertung seines Restaurants nicht zufrieden. Der Antrag Brogsitters, den Artikel zu verändern, wurde in vollem Umfang zurückgewiesen. Das Landgericht Köln sah die Unabhängigkeit des Magazins und seiner Tester beschnitten. Wer dachte, dass der Fall damit geklärt wäre, der hat sich getäuscht.

Jetzt legt der Gastronom nach und schenkt FEINSCHMECKER-Chefredakteurin Madeleine Jakits richtig ein: "Von den sechs bestellten Gängen probierte die Kritikerin nur drei." Den Alkohol dagegen "verzehrte sie gern, vollständig und reichlich".

Brogsitter fühlt sich noch Monate nach dem Besuch der Kritikerin unfair behandelt. "Von einer angeblich 'ausdruckslosen' Nachspeise pickte die Testerin mit einer Löffelspitze nur das geschmacklich naturgemäß eher neutrale Souffle. Die dazugehörigen Komponenten Rhabarberkompott, Mandel-Panna cotta und Rhabarbereis waren unberührt.", so der Gastronom.

Allerdings kritisiert Brogsitter nicht die vermeintliche Verweigerung des Rhabarberkompott, der Mandel-Panna cotta und des Rhabarbereises. Der Gastronom wirft dem Magazin vor, von den drei Restaurants unter dem Dach des Sanct Peter nur eines gekostet und mit dem Artikel den Eindruck erweckt zu haben, das gesamte Gasthaus probiert und bewertet zu haben.

Chefredakteurin Madeleine Jakits schützt ihre Kritikerin. "Sie hat von jedem einzelnen Gericht so viel gegessen, wie erforderlich ist, um fundiert darüber urteilen zu können." Die Tester des Magazins bestellen in der Regel korrespondierende Weine zu den einzelnen Gängen, um die Empfehlungen der Mitarbeiter beurteilen zu können. Zum Vorwurf, dass die Kritikerin "gern, vollständig und reichlich" getrunken habe, kontert Jakits: "Unsere Testerin trank nur geringe Mengen der Weine; sie bat explizit darum, nur eine geringe Menge eingeschenkt zu bekommen."

Zum Urteil des Landgerichtes Köln sagte Brogsitter: "Uns liegt nicht einmal die Begründung vor. Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen." Wir sind gespannt.

12. November 2010