In NRW tritt absolutes Rauchverbot in Kraft

In der nordrhein-westfälischen Gastronomie darf ab Mai 2013 nicht mehr geraucht werden. Der Düsseldorfer Landtag verabschiedete am Donnerstag ein verschärftes Nichtraucherschutzgesetz. Bislang geltende Ausnahmen wurden gestrichen. Lediglich in geschlossenen Gesellschaften, für die klare Regeln gelten, darf weiterhin gequalmt werden. Foto: © tungstene - Fotolia.com

Wie bereits Ende letzten Jahres angekündigt, ist es bald so weit: Am 1. Mai tritt das absolute Rauchverbot in NRW in Kraft. In 40.000 Gaststätten des Bundeslandes hält nun die Angst vor der Insolvenz Einzug.

Nur noch fünf Tage, bis das wohl strengste Rauchverbot in Deutschland in Kraft tritt. Das Rauchen in der Gastronomie ist dann generell verboten; und zwar gänzlich ohne Ausnahmen. Mit solchen drastischen Vorschriften müssen sonst nur noch Wirte in Bayern leben. In Hamburg wurde das harte Rauchergesetz inzwischen gelockert: Dort sind Raucherräume wieder erlaubt. Auch die vielen im Jahre 2008 eröffneten Raucherclubs sind ab kommendem Mittwoch illegal. Nur auf den Außenterrassen darf weiter gequalmt werden. Das strikte Rauchverbot gilt auch auf Flughäfen, in allen Behördengebäuden, in Schulen, an Universitäten, in Einkaufszentren oder in Einkaufspassagen. Das Rauchen von Wasserpfeifen in den Shisha-Cafés ist künftig ebenfalls illegal. Es gibt nur eine Ausnahme: Bei geschlossenen Gesellschaften können Gastgeber und Gastronom vereinbaren, dass geraucht werden darf.

«Durch die vom Landtag beschlossenen Gesetzesänderungen bekommt auch NRW ab Mai einen umfassenden und konsequenten Nichtraucherschutz», sagte NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne). Kontrolliert wird die Umsetzung des Gesetzes durch die Kommunen. Den Wirten drohen Geldstrafen bis zu 2.500 Euro oder ein Verlust der Lizenz. Sogar rauchende Gäste können belangt werden: Im schlimmsten Fall sind sie bis zu 1.000 Euro los. Die Wirte befürchten ein Kneipensterben. «Vor allem Eckkneipen sind bedroht. Bis zu 3.000 könnten in den nächsten Jahren wegen des Verbots schließen», sagte Thorsten Hellwig vom Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA). Nachdem bereits zwei Verfassungsbeschwerden gescheitert sind, geht es nun für alle Beteiligte darum, dass Gesetz so gut wie möglich umzusetzen und damit zu leben. Unter diesem Link hat der DEHOGA die wichtigsten Informationen für Gastronomen in einem Merkblatt zusammengestellt.

In diesem Flyer informiert der DEHOGA die Gäste über die Änderungen, welche durch das neue Rauchverbot am 1. Mai in Kraft treten.

Zur Kontrolle der Umsetzung des neuen Gesetzes sagt Volker Wiebels, Sprecher der Stadt Essen: «Das ist flächendeckend nicht zu kontrollieren. Wir gehen davon aus, dass die Gastronomie die neue Lage beachtet.» Eingeschritten werde aufgrund des mangelnden Personals der Ordungsämte nur im Falle einer Beschwerde. Zunächst folgt dann eine Ermahnung, im Wiederholungsfalle die erwähnten, harten Bußgelder.

Mit dem Rauchverbot sagt der DEHOGA den typischen Kneipen einen Umsatzrückgang in Höhe von 20 Prozent voraus. «Das bedeutet für viele Wirte den Gnadenstoß», sagt Sprecher Thorsten Hellwig. Die Existenz von bis zu 9.000 Wirten und Angestellten ist bedroht. Das novellierte Nichtraucherschutzgesetz NRW treibt bis zu 3.000 Schankbetriebe im Lande in den finanziellen Ruin, so die Schätzung des Verbandes. Eine einfache Rechnung legt der DEHOGA zu Grunde: Eine klassische Kneipe mache pro Jahr circa 140.000 Euro Umsatz. Dieser Umsatz werde sich ab dem 1. Mai auf etwa 112.000 Euro reduzieren. Abzüglich der laufenden Kosten bliebe ein monatliches Ergebnis von etwa 1.050 Euro. Vielleicht eine Milchmädchenrechnung, vielleicht aber auch ein Gnadenstoß für viele Wirte.

26. April 2013