Restaurant in Zürich: Wer wenig isst, zahlt Zusatzgebühr

In einem Restaurant in der größten Schweizer Stadt müssen Gäste draufzahlen, wenn sie wenig essen. Das Restaurant „Neumarkt“ in Zürich berechnet 10 Franken für Gäste, die nur eine Vorspeise bestellen.

Die 400.000-Einwohner-Stadt Zürich ist die größte Stadt und gleichzeitig eine der innovativsten Orte der Schweiz. Immer wieder ranken neuartige Gastronomie-Konzepte aus dem Boden und bereichern die Einwohner und Besucher der Stadt. Doch ob das Restaurant „Neumarkt“ in Zürich die Einwohner auch mit der folgenden Idee bereichert, ist anzuzweifeln. Denn hier zahlen Gäste drauf, wenn sie wenig essen. Das Restaurant berechnet 10 Franken, wenn nur eine Vorspeise bestellt wird. Das „Neumarkt“ in der Züricher Altstadt ist ein beliebtes Szene-Lokal. Gerade deshalb sorgt die Sondergebühr für Irritationen.

Die zehn Franken, also circa neun Euro, werden dann fällig, wenn der Gast nur eine Vorspeise bestellt. „Falls nur eine Vorspeise konsumiert wird, erheben wir zusätzlich einen Deckungsbeitrag für unsere Dienstleistung von Fr. 10.00“. Dieser Satz, der sich in der Speisekarte des Restaurants „Neumarkt“ findet, sorgt für sarkastische Kommentare in den sozialen Medien. Ein User fragt: „Wie wärs mit einer Nutzungsgebühr für Tisch und Stuhl?“ Ein anderer stellt die Frage, wie es aussieht, „wenn man bloß eine Hauptspeise konsumiert – also ohne Vorspeise? Ermäßigung?“ Wirt René Zimmermann sagte dem Schweizer „Blick“: „Wir haben einen sehr beliebten Garten. Es ist häufig vorgekommen, dass zwei Personen einen der begehrten Tische den ganzen Abend besetzt und nur einen Salat gegessen haben.“ Des Weiteren argumentiert Zimmermann mit seinem dazugehören Café, dass für Gäste ohne Hunger gedacht sei.

„Solch eine Gebühr ist mir neu“

Ein Auszug aus der Speisekarte des Restaurants „Neumarkt“ in Zürich.

Gegenüber dem Magazin „20 Minuten“ äußerte sich „Neumarkt“-Wirt Zimmermann wie folgt: „Wir sind ein Speiserestaurant. Einfach nur einen Abend lang dasitzen bei einem Salat – da geht für uns die Rechnung hinten und vorne nicht auf.“ Außerdem sei sein Restaurant nicht das einzige der Stadt, welches eine solche Gebühr erhebt. Allerdings wird dieser sogenannte Deckungsbeitrag normalerweise auf das Hauptgericht aufgeschlagen. Doch Zimmermann wollte das nicht. Vor allem, um die Hauptgänge günstig zu halten. So ist ein Hauptgang im „Neumarkt“ ab 27 Franken (fast 25 Euro) zu haben, Mittagsteller gibt es ab 16,50 (rund 15 Euro) Franken.

Grundsätzlich kann jeder Gastronom eigens darüber entscheiden, ob er eine solche Gebühr erhebt. Doch die Schweizer „Stiftung für Konsumentenschutz“ (SKS) steht der Gebühr skeptisch gegenüber: „Konsumentenfreundlich ist sie aber definitiv nicht“, so die Geschäftsführerin Sara Stalder. „Solch eine Gebühr ist mir neu – sowohl in ihrer Art als auch in ihrer Höhe“, so Stalder weiter. Was die SKS besonders negativ bemerkt, ist die Tatsache, dass die Gebühr im Restaurant „Neumarkt“ nicht eindeutig angekündigt wird: „Die Gebühr müsste bereits am Eingang klar deklariert werden. Der Kunde sollte nicht erst beim Blick in die Menükarte vom Zahlungszwang erfahren“, sagte Stalder.

12. Februar 2016