Restaurants müssen Lebensmittel kennzeichnen

Sehen wir ab sofort eine zusätzliche Tafel mit den Details der verwendeten Lebensmittel vor den Restaurants stehen? Die neuen Lebensmittelkennzeichnungsvorgaben der EU haben es in sich. RainerSturm / pixelio.de

Was lange vermutet wurde, hat das EU-Parlament inzwischen bestätigt: Lebensmittelverpackungen aller Art müssen in Zukunft Angaben über Fett-, Salz- und Zuckergehalt aufweisen. Des Weiteren müssen Allergene gekennzeichnet werden, was auch für Restaurants gilt. Für frisches Fleisch und frischen Fisch muss der Ursprung angegeben werden - nicht aber für verarbeitete Produkte.

Natürlich nutzt die Lebensmittel-Industrie die bisherige Lockerheit ihrer Verpackungsgestaltungsmöglichkeiten auf ihre Weise. Dadurch, dass der Endverbraucher nicht genau weiß, welche Lebensmittel sich in den verschiedensten Produkten befinden, können Kalorienbomben und unbekannte Inhaltsstoffe besser verkauft werden. Analogkäse auf der Pizza oder Gelschinken im Toast: Oftmals weiß der Verbraucher einfach nicht, was er dort zu sich nimmt.

Genau das soll sich jetzt ändern: Am Dienstag beschloss die EU eine neue Kennzeichnung von Lebensmitteln, welche ab 2014 eingeführt werden soll. Wichtig für die EU sei vor allem, dass auf jeder Verpackung die Kalorienangaben des Produktes zu lesen sind; bisher war dies freiwillig. Die neue Aufschrift, für die sogar eine Schriftgröße festgelegt ist, soll zusätzlich über Werte für Kohlenhydrate, Zucker, Salz, gesättigte Fettsäuren, Fett und Eiweiß informieren.

Auch Restaurants müssen Bestimmungen einhalten

Ab 2014 wandern lauter gekennzeichnete Lebensmittel in den Einkaufswagen. Dann soll die neue EU-Planung umgesetzt werden. Wilhelmine Wulff / pixelio.de

Wer ab 2014 auf Analogkäse verzichten möchte, der sollte auf die Aufschrift „hergestellt aus Pflanzenfett“, wer auf Gelschinken verzichten will, auf „aus Fleischstücken zusammengeklebt“ oder „Formfleisch“ achten.

Vor allem Allergikern wird es einfach gemacht: Allergene müssen deutlich gekennzeichnet sein. Die neue Regel gilt auch für unverpackte Lebensmittel, ist also auch für Restaurants umzusetzen. In den Speisekarten der Restaurants muss ab 2014 ausdrücklich auf Allergene hingewiesen werden. Für Kinder und Schwangere müssen bei koffeinhaltigen Lebensmitteln und Getränken Hinweise aufgedruckt sein.

Bei Fleisch von Geflügel, Schwein, Ziege und Schaf muss die Herkunft des Tieres gekennzeichnet sein. Die genauen Ausprägungen dieser Kennzeichnung werden erst in der Zukunft geklärt. So ist noch unklar, ob das direkte Land oder nur die EU als Herkunft genannt werden muss.

08. Juli 2011