Tischreservierungen: Bald bis zu 50 Euro Stornogebühren?

Gäste, welche einen Tisch reservieren und anschließend nicht erscheinen, sind für jeden Gastronomen lästig. Zumindest in Österreich wird daher nun über die Einführung einer Stornierungsgebühr diskutiert.

Generell darf das Restaurant den Gast auch jetzt schon zur Kasse bitten, wenn dieser trotz Reservierung nicht erschienen ist. Der Gastronom muss allerdings beweisen, dass ihm ein Schaden entstanden ist. Zum Beispiel, weil der Tisch leer blieb oder er mehr Personal orderte. Geregelt ist dies über den Bewirtungsvertrag, den beide Parteien mit der Reservierung geschlossen haben. Doch was wann gefordert werden darf, ist oftmals nicht klar.

Das Hauptargument österreichischer Gastronomen sind die Stornogebühren bei Reiseveranstaltern. «Bei denen sind Stornogebühren ganz normal», so der Tenor. Wenn in einem Sternerestaurant ein Tisch für sechs oder mehr Personen reserviert wurde, die dann nicht erscheinen, so kann der Schaden schnell in die Hunderte Euro gehen. Trotz der kontroversen Diskussion in Österreich hat auch unser Nachbarland noch keine einheitlichen Regelungen gefunden. Ob Gäste bei der Reservierung bereits ihre ganzen Daten angeben müssen oder etwa im Krankheitsfall eine ärztliche Bestätigung vorlegen müssen, um der Stornogebühr zu entgehen, sei unklar: «Soweit sind wir noch nicht. Erst müssen wir einmal über das Thema reden», so Karl Wratschko, Fachgruppen-Obmann der Sparte Gastronomie in der Wirtschaftskammer Steiermar.

In Österreich läuft es darauf hinaus, dass sich der Gastronom für oder gegen die Stornogebühr entscheiden kann. Bei Großveranstaltungen wie etwa Hochzeiten ist es bereits üblich, dass im Vorhinein eine Anzahlung geleistet wird, um damit auch die Bereitschaft zur Einhaltung der Reservierung zu steigern.

«Das Problem hat überhandgenommen»

Bis zu 50 Euro soll der Gast in Österreich in Zukunft dafür zahlen, seine Tischreservierung nicht wahrgenommen zu haben. Foto: © oksix - Fotolia.com

«Das Problem hat bei uns überhandgenommen, vor allem bei Gruppenreservierungen und zu Spitzenzeiten wie am Muttertag oder zu Weihnachten», sagt Robert Seeber, Spartenobmann der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Es häufe sich, dass etwa für mehrere Personen reserviert werde, aber nur ein Teil komme. «Der Wirt ist dann der Dumme. Er bleibt mit dem wirtschaftlichen Schaden über», so Seeber.

Auch in der Hotellerie sind Stornogebühren ganz normal. Warum also zieht die Gastronomie nicht nach? Die Kammer, so Seeber, habe einen Vorschlag für einen pauschalen Schadenersatz ausgearbeitet. Für gutbürgerliche Gasthäuser werde ein Schadenersatz von 20 Euro vorgeschlagen. Aber auch ein Betrag von 50 Euro als Art Storno mit Gutschein für den nächsten Besuch ist in Diskussion.

Der Linzer Koch Erich Lukas betreibt mit dem «Verdi» und der «Einkehr» zwei Sternerestaurants und weiß, wovon er redet. «Bleiben ein bis zwei Tische frei, weil Reservierungen nicht eingehalten werden, ist der Gewinn des ganzen Abends futsch», sagt Lukas. Das passiere relativ häufig. «So ein- bis zweimal wöchentlich im Durchschnitt.»

Allerdings hat die österreichische Gastronomie Angst, mit der Stornogebühr ihre Kunden zu vergraulen. Auch wenn Wratschko der Meinung ist, dass die Stornogebühr innerhalb von zwei Jahren in die Praxis umgesetzt werden könnte – noch diskutiert die Branchen: Welche Daten müssen Gäste bei einer Reservierung preisgeben? Bedarf es bei einem Krankheitsfall einer ärztlichen Bestätigung? Ausgegoren ist das Stornomenü also noch lange nicht.

19. September 2012