Ab Januar gilt der Mindestlohn in der Gastronomie

Die Gastronomie bekommt den Mindestlohn! Ab dem 1. Januar 2015 gilt das Gesetz, welches einen bundesweiten Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde vorgibt. Foto: © M. Schuppich - Fotolia.com

Die Gastronomie bekommt den Mindestlohn! Ab dem 1. Januar 2015 gilt das Gesetz, welches einen bundesweiten Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde vorgibt.

Jetzt ist es amtlich: Zum 1. Januar 2015 gibt es den Mindestlohn in der Gastronomie. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) erklärte Verhandlungen über eine Übergangsregelung mit stufenweiser Annäherung für gescheitert. Man sei nicht bereit, einen Abschluss zu unterzeichnen, der für einige Bundesländer eine Verschlechterung bedeute, sagte Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft NGG. Das bedeutet: Auch im Osten gibt es 8,50 Euro! Nach Angaben des Dehoga liegen die aktuellen Tarifentgelte in den untersten Lohngruppen Ostdeutschlands derzeit zwischen 7,21 Euro und 7,87 Euro.

Das "Handelsblatt" berichtet, die NGG hatte angeboten, den Mindestlohn von 8,50 Euro erst am 1. Juni 2015 umzusetzen. Danach sollte der Lohn in mehreren Stufen steigen und zum 1. Juli 2017 zehn Euro pro Stunde erreichen. Dagegen habe der Dehoga angeboten, die 8,50 Euro flächendeckend ab dem 1. September 2016 zu zahlen. „Das liegt alles weit über dem, was der Gesetzgeber für alle Branchen vorsieht“, sagte Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Dehoga.

Dehoga schätzt Kostensteigerung bei einigen Betrieben auf 20 Prozent

Eine Übergangsphase gibt es aber trotzdem, denn geltende Tarifverträge mit niedrigen Stundenlöhnen soll bis Ende 2016 gültig bleiben. Dennoch kritisierte Hartges, dass die Gewerkschaft „kein ernsthaftes Interesse an einer Übergangsregelung“ gezeigt hat. Sie habe den Arbeitgebern nur fünf Monate Aufschub bis zum Erreichen des Mindestlohns geben und den Lohn utopisch erhöhen wollen. Nun werde zum 1. Januar der Mindestlohn in Kraft treten.

Die NGG hingegen kritisiert, dass die Dehoga vorschlug, den Mindestlohn zum 1. Januar 2015 im Osten auf lediglich 7,50 Euro zu erhöhen. Für die Gastronomie seien im Westen zwar 8,50 Euro vorgesehen gewesen, das Ergebnis hätte jedoch die meisten bereits geltenden tariflichen Mindestentgelte weit unterschritten. So werde in Baden-Württemberg bereits 9,62 Euro gezahlt. Auch der Dehoga-Verhandlungsführer Guido Zöllick kritisierte die NGG scharf: „Die Forderungen der NGG waren maßlos und absolut überzogen“, sagte Zöllick dem „Handelsblatt“. „Ein solches Ergebnis hätten wir unseren Mitgliedsbetrieben nicht vermitteln können“.

Dank des Rosenkrieges steht fest: Die Mindestlohn-Tarifverhandlungen im deutschen Gastgewerbe sind gescheitert. Der Mindestlohn kommt daher zum 1. Januar 2015 - und zwar bundesweit. Was bedeutet das für den Gast? Mancherorts muss wohl ab sofort tiefer in die Tasche gegriffen werden. Denn schließlich bekommen Kellner, Eisverkäufer, Zimmermädchen und Co. ab Januar einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro. Dies gilt auch für Minijobber wie kellnernde Studenten oder Rentner an der Hotelrezeption. Der Dehoga schätzt die Kostensteigerung bei einigen Betrieben auf 20 Prozent. Dies gilt vor allem für den Osten, da im Westen bereits mindestens 8,50 Euro gezahlt werden. Außerdem geht der Verband von einer Anpassung der Öffnungszeiten und Preiserhöhungen aus.

26. Juli 2014