Freude in der Gastronomie: WLAN-Störerhaftung wird abgeschafft

Die Große Koalition hat sich darauf geeinigt, die W-LAN-Störerhaftung abzuschaffen. Für alle Restaurants, Bars und Cafès heißt das, dass sie nicht mehr haften müssen, wenn Gäste mit ihrem W-LAN illegale Downloads tätigen.

Wenn Restaurants, Bars, Cafès und Co. ihren Gästen in Zukunft ihr WLAN zur Verfügung stellen, können sie dies ohne Bedenken tun. Nach einer monatelangen Debatte hat sich die Große Koalition darauf geeinigt, die Störerhaftung abzuschaffen. Demnach kann die Gastronomie aufatmen. Restaurants sollen bald nicht mehr dafür haften, wenn ihre Gäste mit ihrem WLAN illegal Dateien herunterladen oder illegale Internetseiten besuchen. Das gilt für private sowie für gewerbliche WLAN-Anbieter. Somit werden neben der Hotellerie und Gastronomie auch Privatpersonen entlastet. Parteien, welche ihr WLAN anderen Parteien zur Verfügung stellen, sollen als so genannte Accessprovider angesehen werden. Sie sind im Prinzip also ebenfalls Internetdienstanbieter.

Um die Chancen der Digitalisierung im Interesse der Gäste vollumfänglich nutzen zu können, gehört die unsägliche W-Lan-Störerhaftung endlich auch in Deutschland beseitigt“, sagt Markus Luthe, Hauptgeschäftsführer des Hotelverbandes Deutschland (IHA), gegenüber der AHGZ. Die Änderung des Telemediengesetzes, welche bereits im Herbst dieses Jahres durchgesetzt werden soll, erlaubt es Gastronomen, Hotspots anzubieten, welche nicht mehr durch ein Passwort oder eine Vorschaltseite gesichert sind. Damit kann der Ausbau der öffentlichen Netzwerke - sei es in Kaufhäusern, öffentlichen Einrichtungen oder Restaurants - beginnen. „Dem weiteren Ausbau von WLAN-Hotspots - sei er gewerblich, nebengewerblich oder privat - steht die Störerhaftung somit nun nicht mehr im Wege“, heißt es in der Erklärung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Auch Nutzer profitieren

Neben den Anbietern profitieren auch die Nutzer. Die bis dato aufgrund von Rechtsschutz-Gründen aufwändigen Registrierungsprozesse in Restaurants und Co. fallen damit weg. Diese und groß angelegte Abmahn-Wellen behinderten den Aufbau der öffentlichen Netzwerke. Aus einer Umfrage, welche der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Auftrag gab, ging schon 2012 hervor, dass bis dato mehr als vier Millionen Abmahnungen verschickt worden sein. Aktuellere Zahlen wurden nicht erhoben, dürften aber mittlerweile weitaus höher liegen. Der Anbieter eines Hotspots kann der Gesetzesänderung nach keine Abmahnung mehr erhalten, muss einen Nutzer jedoch sperren, wenn dieser zum Beispiel Urheberrechtsverstöße begeht.

Aufgrund der Störerhaftung ist Deutschland, was öffentlich zugängliche WLAN-Netzwerke betrifft, im Vergleich zu anderen Ländern weit in Rückstand geraten. Laut des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft (Eco) kommen hierzulande nur 1,87 Hotspots auf 10 000 Einwohner, während es in Frankreich rund dreimal und in Schweden mehr als fünfmal so viele gibt. Die Erhebung gibt es hier als PDF-Datei zum Download.

17. Mai 2016