Kontaktdaten im Restaurant – was ist zu beachten?

Bereits seit einiger Zeit dürfen Restaurants, Cafés und Biergärten wieder Gäste empfangen. Allerdings unter strengen Auflagen. So sind neben durchdachten Hygienekonzepten auch das Halten von Abstand und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung beim Eintritt in die Gaststätte und auf dem Weg zur Toilette Pflicht. Zudem müssen Kontaktdaten angegeben werden.

Folgendes ist bei der Erhebung in Hinblick auf Datenschutz und mehr zu beachten.

Daten sollten so sparsam wie möglich erhoben werden

Um mögliche Infektionsketten in Zeiten von Covid-19 nachverfolgen zu können, müssen Gäste im Restaurant persönliche Daten wie ihren Namen, Vornamen, die Anschrift, die E-Mail-Adresse und die Handynummer hinterlegen. Welche dieser Daten angegeben werden müssen, ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Teilweise müssen auch nicht alle Gäste erfasst, sondern lediglich die Daten eines Gastes der Gruppe angegeben werden. Grundsätzlich gilt, es sollten so wenige Daten wie möglich erhoben werden. Neben den Kontaktdaten werden auch Uhrzeiten beim Betreten und Verlassen der Einrichtung erfasst.

Daten sollten vertrauensvoll behandelt werden

Viele Restaurantbesucher machen sich aus verständlichen Gründen Sorgen um den Schutz ihrer Daten. Gastronomen sind daher angehalten, Daten vertrauensvoll zu behandeln. So sollten diese einzeln auf separaten Blättern erhoben werden, so dass sie für andere Gäste nicht einsehbar sind. Zudem müssen sie vom Gastwirt nach drei bis vier Wochen gelöscht oder in korrekter Weise vernichtet, d. h. sachgemäß im Aktenvernichter unkenntlich gemacht werden.

Kontaktdaten dürfen nicht überprüft werden

Die Angabe von Kontaktdaten ist Pflicht und weigert sich ein Gast, diese zu hinterlegen, darf er im Restaurant, Café oder Biergarten nicht bedient werden. Allerdings ist es so, dass Kontaktdaten zwar angegeben werden müssen, Wirt und Bedienung die Richtigkeit dieser jedoch nicht mit dem Ausweis abgleichen dürfen. Zudem ist es nicht erlaubt, nach dem Gesundheitszustand oder Symptomen zu fragen, die für Covid-19 typisch sind. Entsprechend ist es Gästen theoretisch auch möglich, Fantasienamen oder allgemein falsche Daten anzugeben.

Hierbei ist jedoch zu bedenken, dass die derzeitigen Lockerungen nur so lange bestehen bleiben können, so lange lokal auftretende Hotspots schnell identifiziert werden können. Wer durch die Angabe falscher Daten dafür sorgt, dass Infektionsketten gegebenenfalls nicht nachvollzogen werden können, schadet demnach nicht nur sich selbst, sondern auch anderen Menschen in seiner Umgebung und in dem Fall auch der Gastronomie.

07. Juli 2020