NRW bekommt striktes Rauchverbot in der Gastronomie

In der nordrhein-westfälischen Gastronomie darf ab Mai 2013 nicht mehr geraucht werden. Der Düsseldorfer Landtag verabschiedete am Donnerstag ein verschärftes Nichtraucherschutzgesetz. Bislang geltende Ausnahmen wurden gestrichen. Lediglich in geschlossenen Gesellschaften, für die klare Regeln gelten, darf weiterhin gequalmt werden. Foto: © tungstene - Fotolia.com

In der nordrhein-westfälischen Gastronomie darf ab Mai 2013 nicht mehr geraucht werden. Der Düsseldorfer Landtag verabschiedete ein verschärftes Nichtraucherschutzgesetz. Bislang geltende Ausnahmen wurden gestrichen. Lediglich in geschlossenen Gesellschaften, für die klare Regeln gelten, darf weiterhin gequalmt werden.

Das monatelange Hin und Her findet ein Ende. NRW bekommt ein striktes Rauchverbot in der Gastronomie. In einer namentlichen Abstimmung votierten 124 Abgeordnete für das Gesetz, 101 Parlamentarier stimmten dagegen und 3 enthielten sich. Im Vergleich zum Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) veränderte sich nicht viel: Lediglich die geschlossenen Gesellschaften wurden hinzugefügt. Die Feiern müssen angemeldet sein und der Gastgeber muss den Kreis der Eingeladenen benennen. Außerdem muss er für die Gesamtkosten aufkommen. Nicht zu den Ausnahmen gehören Firmen- und Vereinsfeiern.

Der Genuss einer Zigarette in der Gastronomie wird bald der Vergangenheit angehören, zumindest in NRW. © orientka - Fotolia.com

Bei der Abstimmung im Landtag votierten zwar alle Abgeordneten von SPD und Grünen für das Nichtraucherschutzgesetz. Aus den Reihen der SPD reichten allerdings 18 Parlamentarier eine Erklärung ein, darunter auch die drei Fraktionsvizen Britta Altenkamp, Rainer Schmeltzer und Nadja Lüders. «Für uns ist nicht nur die Gesundheit ein schützenswertes Gut, auch die Einraumkneipen stellen in Nordrhein-Westfalen ein Kulturgut dar, deren Fortbestand wir durch eine entsprechende angemessene Ausnahmeregelung gerne geschützt sehen wollten», heißt es. «Freiheit kann nicht auf Kosten anderer gehen», erwidert die Gesundheitsministerin Barbara Steffens.

Viele Gastronomen haben im Jahr 2008, nachdem das erste Nichtraucherschutzgesetz in Kraft trat, viel Geld investiert und die Räumlichkeiten umgerüstet. Mit dem neuen Gesetz sind somit viele Investitionen ins Leere gelaufen. Gastronomen mit hohem Anteil an rauchender Stammkundschaft müssen ihre Geschäftsmodelle nun überdenken. Das Nichtraucherschutzgesetz gilt auch für Hochschulen, Sport-, Kultur- oder Freizeiteinrichtungen. Auf Kinderspielplätzen wird das Rauchen ebenfalls untersagt. Damit erhält Nordrhein-Westfalen die bundesweit schärfsten Regelungen neben Bayern.

Die Opposition aus CDU, FDP und Piraten untermauerte ihre Ablehnung. So wolle Steffens die Menschen «entmündigen» und die SPD sei dem «erhobenen Zeigefinger der grünen Volkserzieher» gefolgt, so die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Susanne Schneider. «Den Grünen geht es nicht darum, die Nichtraucher zu schützen, sondern die Raucher immer weiter weg zu drängen», sagte der CDU-Parlamentarier Hendrik Wüst. Inhaltlich kritisiert die Opposition vor allem die gestrichenen Ausnahmen für Raucherclubs und Eckkneipen. Damit würden Besucher bevormundet und Gastronomen vor Existenzängste gestellt, so CDU-Fraktionschef Karl-Josef Laumann. Die Piraten bemängeln, dass auch E-Zigaretten und Wasserpfeifen unter das Verbot fallen. Gesundheitsministerin Steffens betonte hingegen, dass es der Regierung nicht um Erziehung gehe. «Es geht um den Schutz derjenigen, die sich nicht von einer Minderheit, die rauchen wollen, die süchtig sind, ihre Gesundheit ruinieren lassen wollen», so Steffens.

04. Dezember 2012