Seit Einführung des Mindestlohns: Restaurants schränken Service ein

Wie aus einer Dehoga-Umfrage hervorgeht, haben seit der Einführung des Mindestlohns viele Restaurants den Service zurückgefahren oder die Öffnungszeiten reduziert.

Seit der Einführung des Mindestlohns haben Restaurants ihren Service bzw. ihr Leistungsangebot eingeschränkt oder ihre Öffnungszeiten verkürzt. Das zumindest zeigt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands. Demnach haben 54,2 Prozent der gastronomischen Betriebe ihre Öffnungszeiten und 50,4 Prozent ihr Leistungsangebot reduziert. Zum Leistungsangebot zählen zum Beispiel Küchenzeiten, Veranstaltungen, Speiseauswahl, Catering oder Mittagstisch. 32,5 Prozent aller Hotels, Restaurants, Cafés und Co. haben seit der Mindestlohneinführung im Januar 2015 die Anzahl der Ruhetage erhöht. Laut Dehoga nahmen 6.071 Betriebe an der Online-Umfrage zwischen dem 23. Januar und dem 15. März teil. 64 Prozent der Teilnehmer kamen aus der Gastronomie, 36 Prozent aus der Hotellerie.

Arbeitszeitdokumentation bringt bürokratischen Aufwand mit sich

Zum 1. Januar 2017 stieg der Mindestlohn um 34 Cent auf 8,84 Euro.
Zum 1. Januar 2017 stieg der Mindestlohn um 34 Cent auf 8,84 Euro.

Die Arbeitszeitdokumentation und die intensiven Kontrollen haben unserer Branche einen enormen bürokratischen Aufwand beschert“, so Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe. „Es ist nicht wegzudiskutieren, dass der Mindestlohn die Personalkosten hat steigen lassen“, so Hartges weiter. Der Verband kritisiert, dass das Gastgewerbe zusätzlich zur Einführung des Mindestlohns auch die Arbeitszeiten der Mitarbeiter dokumentieren muss. „Die Arbeitszeitdokumentation und die intensiven Kontrollen haben unserer Branche einen enormen bürokratischen Aufwand beschert“, so Hartges.

Die Dehoga möchte nun die im seit 1994 geltenden Arbeitszeitgesetz festgelegte werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden (im Ausnahmefall maximal zehn Stunden) kippen. Stattdessen möchte der Verband eine wöchentliche Höchstarbeitszeit etablieren. Die gesetzliche Obergrenze für die Wochenarbeitszeit liegt bei 48 Stunden. „Wir wollen die Gesamtarbeitszeiten nicht verlängern, sondern dann arbeiten lassen, wenn die Arbeit anfällt“, sagt Hartges.

Auch Arbeitsministerium kann sich Änderung vorstellen

Auch Ministerin Andrea Nahles (SPD) kann sich eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes vorstellen und möchte Unternehmen in Zukunft ermöglichen, nach Absprache mit den Tarifpartnern drei Jahre lang vom Arbeitszeitgesetz abzuweichen. Grundsätzlich hält die Ministerin das Gesetz allerdings für sinnvoll. Denn einige unterschiedliche arbeitswissenschaftliche Studien hätten aufgezeigt, dass das Risiko eines Arbeitsunfalls nach sieben bis neun Stunden exponentiell zunehme. Auch steige mit zunehmender Arbeitszeit „das Risiko für gesundheitliche Beeinträchtigungen, die wiederum mit einer höheren Mortalitätsrate verbunden sind, etwa durch ein höheres Risiko einen Schlaganfall zu erleiden“. Die Beschwerden der Dehoga kann das Arbeitsministerium nicht nachvollziehen. So sei im Rahmen von zulässiger Sonntagsarbeit unter Beachtung der Ausgleichspflichten „eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 70 Stunden möglich – und dies ohne Sondergenehmigung“, so eine Sprecherin des Ministeriums.

20. März 2017