In Hamburgs Restaurants darf ab September wieder geraucht werden

Ab dem 1. September dieses Jahres darf in Restaurants in Hamburg wieder geraucht werden, insofern diese über eigene Räume mit speziellen Lüftungen und Schleusen verfügen. Die Hamburgische Bürgerschaft beschloss zudem, dass das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden und Spielhallen grundsätzlich verboten wird.

In Kneipen darf geraucht werden, wenn das Lokal kleiner als 75 Quadratmeter ist und nur einen Raum hat. Außerdem sollten Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt haben und es dürfen keine zubereiteten Speisen angeboten werden. Ausnahmen von der neuen Regelung wird es nur in Krankenhäusern oder Gefängnissen geben, so die Hamburgische Bürgerschaft.

Bisherige Regelung ist verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht entschied im August 2011, dass die bisherige Regelung eine Ungleichbehandlung von Restaurants und Kneipen und daher verfassungswidrig sei (Az. 1 BvL 21/11). Die Betreiberin einer Gaststätte in einem Autohof an der Autobahn 7 hatte erfolgreich geklagt. In Hamburg galt bislang, dass immer dort, wo gegessen wird, das Rauchen verboten ist.

Bereits 2008 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Wirte von Eckkneipen ihren Gästen das Rauchen erlauben dürfen, wenn eine Rauchverbotsregelung auch sonstige Ausnahmen zulässt. Auch wenn nach dem neuen Beschluss ab dem 1. September 2012 wieder Raucherräume in Restaurants möglich seien, betonte die Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks (SPD) unter Hinweis auf die Gästezahlen dennoch: «Lassen Sie es sein

Mit dem Beschluss verabschiedeten die Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft nach 2007 und 2009 bereits die dritte Version des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes. Voraussetzung der Erlaubnis von separaten Raucherräumen sei, dass diese Räume baulich so wirksam abgetrennt werden, dass eine Gefährdung anderer durch Passivrauchen ausgeschlossen wird. Außerdem müssen die Raucherräume belüftet werden. Die Reglementierung geht weiter: Sie müssen kleiner sein als die übrige Fläche des Restaurants und Minderjährigen muss der Zugang vermehrt werden. Alle technischen Vorgaben werden vom Senat derzeit festgeschrieben.

Machtkampf der Politik

In der Hansestadt liefern sich Regierung und Opposition einen munteren Machtkampf. Die SPD hatte trotz ihrer absoluten Mehrheit versucht, eine Lösung zu finden, die möglichst viele Beteiligte zufrieden stimmt. Die Linken stimmten zu. Die CDU gab die Abstimmung frei, so dass ein großer Teil ihrer Abgeordneten dem Entwurf zustimmen konnte. Die Grünen lehnten das Gesetzt als «Murks» ab und forderten ein komplettes Rauchverbot. Außerdem halten sie die Lösung für anfechtbar. Auch die FDP verweigerte ihre Zustimmung: Sie fürchtet, dass die Trennung in Gastronomie mit und ohne Speiseangebot nicht verfassungsgemäß sei.

Auch wenn die ersten Klagen bereits angekündigt wurden, tritt das neue Gesetz am 1. September in Kraft. Sollte auch dieser dritte Versuch von den Verfassungsrichtern abgelehnt werden, bliebe der Bürgerschaft wohl nur noch eines: ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie, welches auf jeden Fall verfassungsgemäß sei. Währenddessen geht sogar die SPD davon aus, dass die Anforderungen an die Belüftungsanlagen so streng sind, dass sich kaum ein Gastronom einen dementsprechend teuren Raum einrichten wird. Wir dürfen gespannt sein.

25. Juni 2012