Küssen ist in einem Restaurant in Innsbruck strengstens verboten

Küssen verboten, küssen verboten, küssen verboten, streng verboten! Keiner, der mich je gesehen hat, hätte das geglaubt: Küssen ist bei mir nicht erlaubt. Ein Restaurant im österreichischen Innsbruck ahmt genau diesen Text einer deutschen Musikgruppe nach. Denn dort ist das Küssen streng verboten.

In einem Innsbrucker Restaurant sind Zärtlichkeiten jeglicher Art tabu. So berichten Gäste des Restaurants. Ein Pärchen musste demnach gehen, weil es am Tisch Händchen hielt. Ein anderes bereits, bevor es zur Bestellung kam – wegen eines Begrüßungskusses. «Aus Respekt vor unseren Mitarbeitern und internationalen Gästen bitten wir Sie, Zärtlichkeiten in unserem Lokal zu unterlassen», steht auf einem gut sichtbaren Hinweisschild. Restaurantinhaber Kerameddin Korkmaz hat seine eigene Meinung dazu: «Ich gehe ja auch nicht zu jemandem nach Hause und schmuse dort rum.»

Hingegen der Berichte einiger Paare sagt Korkmaz, dass ein Begrüßungskuss okay sei. «Aber wenn die Leute dann schmusen – das kann nicht sein.» Zunächst mache er die Gäste ganz höflich darauf aufmerksam, dass Zärtlichkeiten nicht erwünscht seien. Laut eigener Aussage muss Korkmaz allerdings oft eingreifen.

Rechtlich spricht nichts gegen das Verbot

Wer nun glaubt, dies sei in irgendeiner Art und Weise ein Eingriff in die Menschenrechte o.Ä., der sieht sich getäuscht. Bei der Wirtschaftskammer gingen zwei Beschwerden von rausgeworfenen Paaren ein. Verboten ist die Zensur von Zärtlichkeiten in Restaurants allerdings nicht, erklärt Peter Trost, Leiter der Fachgruppe Gastronomie bei der Wirtschaftskammer Österreich. «Wenn der Besitzer meint, dass es für ihn ein unsittliches Verhalten ist, kann man nichts dagegen machen.» Wenn der Wirt Zärtlichkeiten untersagt, muss sich der Gast also daran halten. Und Korkmaz wolle ja niemanden erziehen, achte aber in seinem 500 Quadratmeter großen Lokal auf Sauberkeit, Qualität und gutes Benehmen, so sagt er. Das Problem ist, dass andere Gäste den Bewirtungsvertrag kündigen können, wenn sie sich gestört fühlen, zum Beispiel wenn zu laut telefoniert wird. In diesem Fall ist sogar die Stornierung von Bestellungen möglich. Ein Gast, der sich ungebührlich verhält, kann also tatsächlich des Lokales verwiesen werden. Allerdings dürfe niemand aufgrund seiner Volkszugehörigkeit, seines Geschlechts oder einer Behinderung rausgeworfen werden.

08. Juli 2013