Gastronom darf sein Restaurant «Hard Rock Cafe» nennen

«Hard Rock Cafe» ist eine Kette von Restaurants, mit weltweit mehr als 170 Filialen in über 50 Ländern. Obwohl es nicht zur US-Kette gehört, darf ein Gastronom in Heidelberg sein Restaurant weiterhin «Hard Rock Cafe Heidelberg» nennen. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden.

Die Betreiber vier anderer deutscher «Hard Rock Cafes» klagten gegen den Wirt aus Heidelberg, da sie die Namensrechte für sich beanspruchten. Die Bezeichnung und das Logo des Restaurants sollten geändert werden. Die Begründung des Bundesgerichtshofes ist, dass die Ansprüche gegen das Heidelberger Restaurant verwirkt seien. Schließlich verwendet der Gastronom das Logo bereits seit dem Jahre 1978 in Speisekarten, Getränkekarten und auch auf Gläsern. Die Fenster und der Eingangsbereich sind ebenfalls mit dem Logo geschmückt. Die Kette «Hard Rock Cafe» hatte ihr Logo als Marke für Kleidung allerdings erst 1986 in Deutschland angemeldet. Sechs Jahre später eröffnete dann das erste «Hard Rock Cafe» seine Pforten in Berlin.

Kurz darauf erwirkte die Kette eine einstweilige Verfügung gegen das Restaurant in Heidelberg, hatte es danach aber 14 Jahre lang geduldet. Allerdings wurde es dem Heidelberger Gastronomen untersagt, Merchandising-Artikel des «Hard Rock Cafes», wie T-Shirts, Uhren oder Feuerzeuge zu verkaufen. Mit dem Verkauf von Artikeln seit 2009 habe der Heidelberger Gastronom Markenrechte verletzt, für diese er in Kürze Schadensersatz zahlen muss. Nun muss das Heidelberger «Hard Rock Cafe» dafür sorgen, mit seinen Artikeln nicht mit der US-Kette verwechselt zu werden.

Damit gelang der Sieg für den Gaststättenbetreiber zumindest nicht auf ganzer Linie. Die US-Kette verhinderte eine krasse Niederlage im letzten Moment. So korrigierten die Richter in Karlsruhe die bisherigen Instanzen Landgericht Mannheim und Oberlandesgericht Karlsruhe, die dem Heidelberger Gaststättenbetreiber jeweils in allen Punkten Recht zusprachen. Ganz entschieden ist der Fall zudem noch nicht: In einem weiteren Verfahren muss nun geklärt werden, wie viel Schadensersatz der Heidelberger Gastronom an die internationale Gruppe zahlen muss.

03. September 2013