Umweltpolitik: Die Mehrweg-Pflicht für die Gastronomie kommt

Der Trend geht zu mehr Umweltschutz und weniger Plastik. Und um dies weiter zu fördern, wurden bereits einige Maßnahmen beschlossen. So zum Beispiel das Verbot von Plastiktüten ab Januar 2022 und das Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Plastik wie Besteck, Wattestäbchen oder Teller, das ab Juli diesen Jahres in Kraft treten wird. Mit der Mehrweg-Pflicht für die Gastronomie wurde nun noch eine weitere Maßnahme vom Kabinett verabschiedet.

Durch sie werden Restaurants, Bistros und Cafés verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für ihre Produkte anbieten zu müssen. Das gilt für den Kaffee-To-Go ebenso wie für Essen zum Mitnehmen in Restaurants und die Produkte der Lieferdienste. Die ab 2023 geltende Mehrweg-Pflicht ist aber nur eine der Maßnahmen, die im Rahmen der Änderung des Verpackungsgesetzes vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde.

Erweiterte Pfandpflicht und vorgeschriebener Mindestrecyclingplastikanteil

Nach dem Verkaufsverbot von Wegwerfartikeln aus Plastik wie den beliebten Plastikstrohhalmen im Juli 2021 werden ab Januar 2022 nicht nur Plastiktüten verboten, sondern auch die Pfandpflicht auf alle Getränkeflaschen erweitert. Das bedeutet, dass dann auch für die derzeit noch als “pfandfrei” deklarierten Produkte wie Fruchtsäfte ohne Kohlensäure oder Getränkedosen ein Pfandbetrag entrichtet werden muss. Eine Ausnahme für diese Regelung gibt es nur für Milch und Milchprodukte. Diese werden noch bis 2024 pfandfrei bleiben.

Zusätzlich soll der vorgeschriebene Mindestanteil an Recyclingplastik bis 2025 auf 25 Prozent erhöht werden. Ab 2030 müssen dann mindestens 30 Prozent Recyclingplastik in entsprechenden Produkten enthalten sein. Der höhere Anteil an altem Plastik soll so zu einem geringeren Müllaufkommen führen. Bisher steigt die Menge an Verpackungsmüllaufkommen seit 2010 stetig. Allein in Deutschland fielen im Jahr 2018 ganze 18,9 Millionen Tonnen Verpackungsmüll an, was einer Menge von 238 Kilogramm pro Kopf entspricht. Es wird erwartet, dass der Anstieg durch die Corona-Krise vorübergehend noch weiter befeuert wird.

Maßnahmen gehen vielen Verbänden nicht weit genug

Während sich Umweltministerin Schulze durch die neuen Maßnahmen eine positive Entwicklung erhofft, sind die Verbände eher geteilter Meinung, was die neuen Maßnahmen angeht. So kritisieren Umweltverbände wie der WWF, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Naturschutzbund Deutschland die Ausnahmeregelung für kleine Betriebe mit Flächen unter 80 Quadratmeter und weniger als fünf Beschäftigten.

Begründet wird dies damit, dass sich durch diese Ausnahmen ein Flickenteppich ergibt, der es vielen Unternehmen auch weiterhin freistellt, ob sie Mehrwegalternativen anbieten möchten.

Auch die Verbraucherzentrale sieht die Ausnahme für kleinere Betriebe skeptisch und befürchtet, dass die Anbieter auf andere Alternativen wie Papier oder Aluminium umsteigen könnten, die für die Umwelt auch nicht unbedingt von Vorteil seien. Der Hotel und Gaststättenverband befürchtet dagegen eine Mehrbelastung, der in der Corona-Krise ohnehin schon stark gebeutelten Gastronomie.

Positiv äußerten sich dagegen der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und der Verband der Kunststofferzeuger PlasticsEurope Deutschland (PED). Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) befürwortet die getroffenen Maßnahmen, fordert aber den Unternehmen genügend Zeit zur Umsetzung einzuräumen. Die Pfandpflicht hinsichtlich Milch und Milcherzeugnissen sieht man dagegen aus hygienischen Gründen eher skeptisch. Nach Ansicht des Verbandes seien hier durch Fäulnis- und Gärungsprozesse hygienische Probleme bei der Rücknahme zu erwarten.

07. Februar 2021