Steuerfahnder durchsuchen Restaurant von Johann Lafer

Gemeinsam mit seiner heutigen Ehefrau Silvia Buchholz-Lafer hatte Spitzenkoch Johann Lafer vor circa 30 Jahren die Idee, das Restaurant Le Val d’Or zu einem Gourmetrestaurant der Extraklasse werden zu lassen. Circa 30 Jahre später und an einer anderen Wirkungsstätte ist das Ehepaar nach wie vor erfolgreich. Foto: obs/Marc Cain GmbH
Gemeinsam mit seiner heutigen Ehefrau Silvia Buchholz-Lafer hatte Spitzenkoch Johann Lafer vor circa 30 Jahren die Idee, das Restaurant Le Val d’Or zu einem Gourmetrestaurant der Extraklasse werden zu lassen. Circa 30 Jahre später und an einer anderen Wirkungsstätte ist das Ehepaar nach wie vor erfolgreich. Foto: obs/Marc Cain GmbH

Das Restaurant von Johan Lafer wurde von der Steuerfahndung durchsucht. Gegen den 56-jährigen Fernsehkoch besteht der Verdacht der Lohnsteuerhinterziehung.

Seit Jahren hält der in der Steiermark geborene Johann Lafer mit seinem Restaurant Le Val d'Or einen Stern im Guide Michelin. Das Restaurant in Stromberg gilt seit Jahren als eines der besten in der Region. Der gebürtige Österreicher ist außerdem als Autor von Kochbüchern und als Fernsehkoch erfolgreich, so kennt man ihn zum Beispiel aus dem ZDF-Format "Die Küchenschlacht".

Es bestehe der Verdacht auf Hinterziehung von Lohnsteuer

Doch nun wankt Lafers so idyllische Umgebung: In seinem Sternerestaurant nahe Bad Kreuznach fand eine Steuerrazzia statt, rund 45 Beamte durchsuchten das Le Val d'Or und Lafers Kochschule Table d'Or in Guldental. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt aufgrund des Verdachts auf Steuerhinterziehung, wie die Behörden am heutigen Dienstag bestätigten. Kistenweise Akten und mindestens einen Computer beschlagnahmten die Fahnder, nun soll die Staatsanwaltschaft die Unterlagen und Daten auswerten.

Unter anderem bestehe der Verdacht auf Lohnsteuerhinterziehung. Aufgrund dieses Themas war Lafer bereits Anfang des Jahres ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Eine ehemalige Haushälterin Lafers warf dem 56-jährigen Fernsehkoch vor, zu wenig Sozialabgaben gezahlt zu haben. Sie habe zwar insgesamt 1.000 Euro verdient, Lafer habe aber nur für die Hälfte Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt. Die übrigen 500 Euro habe sie über eine geringfügige Beschäftigung erhalten. Die Haushälterin war in seinem Privathaus beschäftigt und scheiterte vor zwei Wochen mit ihrer Zivilklage vor Gericht, nachdem Lafer zuvor Geld nachgezahlt haben soll.

Ein weiterer Mitarbeiter erhebt einen ähnlichen Vorwurf

"Am Montag wurden die Wohn- und Geschäftsräume durch Beamte der Staatsanwaltschaft und der Steuerfahndung durchsucht", berichtet Oberstaatsanwalt Peter Gandner. "Es konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden, die nun ausgewertet werden." Nach den Worten von Oberstaatsanwalt Gandner führten sowohl die Strafanzeige der ehemaligen Haushälterin als auch eigene Ermittlungen zu der Razzia.

Außerdem wird Lafer von einem weiteren Mitarbeiter, der nach Angaben der Rhein-Zeitung zehn Jahre als Spüler in Lafers Restaurant arbeitet, vorgeworfen, das Arbeitsverhältnis nicht korrekt abgerechnet zu haben. Dies teilte Dorothee Feldmeier, Richterin am Arbeitsgericht, der AHGZ mit. Mit diesem Mitarbeiter hatte Johann Lafer heute vor dem Arbeitsgericht in Bad Kreuznach einen sogenannten Gütetermin. "Zu einer Einigung ist es nicht gekommen", so Feldmeier.

Der Mitarbeiter sei sowohl über einen Aushilfsjob, als auch über eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eingestellt worden. Der prekäre Fall werde im November vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Wie es mit Johann Lafer weitergeht, bleibt abzuwarten. Denn schließlich, folgt man dem Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948, gilt zunächst die Unschuldsvermutung.

03. September 2014