Ab Samstag: Restaurants müssen Lebensmittel besser kennzeichnen

Ab Samstag gilt in der EU eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, durch die Allergiker besser geschützt werden sollen. Auch Restaurants müssen tätig werden. Foto: © djama - Fotolia.com

Ab Samstag gilt in der EU eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, durch die Allergiker besser geschützt werden sollen. Auch Restaurants müssen tätig werden. Foto: © djama - Fotolia.com

Die Regelung der EU, welche die Kennzeichnungspflicht für 14 Inhaltsstoffe vorsieht, ist ab dem 13. Dezember 2014 gültig. Zu den 14 Stoffen gehören zum Beispiel Nüsse, Meeres- und Weichtiere, aber auch Sesamsamen, Senf und Soja. All diese Stoffe lösen besonders häufig Allergien oder Unverträglichkeiten aus. Nach Angaben des Allergie- und Asthmabundes sind in Deutschland bis zu sechs Millionen Menschen von einer Allergie gegen bestimmte Nahrungsmittel betroffen. Allerdings gilt die EU-Norm nicht nur für Supermärkte, sondern auch für lose Waren. Betroffen sind demnach auch Bäcker und Restaurants.

Restaurants müssen auf Allergene hinweisen

In Deutschland gibt das Ernährungsministerium vor, dass die potenziell gefährlichen Inhaltsstoffe für Kunden "unmittelbar und leicht" einzusehen sein müssen. Restaurants haben die Möglichkeit, Allergene direkt auf der Speisekarte in einer Fußnote zu kennzeichnen oder gut sichtbare Hinweisschilder aufzustellen. Diese Schilder sollen auf eine spezielle Allergikerkarte hinweisen, welche das Restaurant vorzubereiten hat. Da viele Restaurants auf abschreckende Hinweisschilder verzichten möchten, wird wohl die erste Methode die meistgenutzte sein.

Ab dem 1. April 2015 muss zusätzlich bei Fleisch von Schwein, Schaf, Geflügel und Ziege, der Ort der Aufzucht und der Schlachtung angegeben werden. Auch Lebensmittelimitate wie "Klebefleisch" oder "Analogkäse" sind kennzeichungspflichtig, genauso wie Produkte, die Kleinstmengen beinhalten.

Auch Kalorien- und Nährwertangaben werden übersichtlicher

Was Ware in Verpackungen betrifft, so müssen Kalorien und sonstige Nährwerte künftig in einer übersichtlichen Tabelle angegeben werden. Die Mindestgröße von 1,2 Millimetern pro Buchstabe soll die Lesbarkeit garantieren.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist mit den Regelungen nicht zufrieden. Für die Verbraucherschützer gehen die Regelungen nicht weit genug. Besonders in der Kritik steht die Möglichkeit der mündlichen Information bei loser Ware. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist dies nicht ausreichend. Dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) geht die neue Kennzeichnungspflicht hingegen zu weit. Sie stelle eine "enorme Herausforderung" für die Betriebe dar.

Für diese 14 Lebensmittel gilt die Allergie-Kennzeichnungspflicht:

  • Eier
  • Fische
  • Erdnüsse
  • Sojabohnen
  • Milch
  • Schalenfrüchte
  • Sellerie
  • Senf
  • Sesam
  • Schwefeldioxid
  • Sulfite
  • Lupinen
  • Muscheln

 

12. Dezember 2014