E-Zigarette: Verbot des elektronischen Glimmstängels wird geprüft

Als Alternative zur Zigarette entdecken viele Raucher nach und nach die Vorzüge der E-Zigarette. Bei der elektronischen Zigarette wird eine Flüssigkeit, die Aromen und Nikotin enthält, durch eine batteriebetriebene Heizspirale erhitzt. Dadurch entsteht zu inhalierender Dampf, der dem einer echten Zigarette ähnlich ist. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung stuft die teilweise mehr als 100 Euro teure E-Zigarette als gesundheitsgefährdend ein, was bislang allerdings keine Konsequenzen hat.

Der elektronische Glimmstängel, welcher auch in Restaurants und Kneipen erlaubt ist, gerät aufgrund der vermuteten Gesundheitsgefährdung zunehmend in die Kritik. In öffentlichen Gebäuden ließ Hannover ein Verbot für E-Zigaretten aussprechen, das für Angestellte der Stadt gilt. Auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) geht mit der E-Zigarette hart ins Gericht und rät den deutschen Restaurants dazu, ihr Hausverbot geltend zu machen und die elektronische Zigarette zu verbieten. Nordrhein-Westfalens Gesundheitsministerin Barbara Steffens lässt ein Verbot der Zigarette prüfen und auch Bremen zieht Konsequenzen in Erwägung.

Gesundheitsschädlichkeit der E-Zigarette ungeklärt

Der eigentlich Sinn der E-Zigarette ist ein guter: Sie soll den Verbraucher vom Rauchen richtiger Zigaretten entwöhnen. Bisher ist die Gesundheitsschädlichkeit der elektronischen Zigaretten nicht vollends geklärt, so liegt den Experten vor allem die Zusammensetzung der Flüssigkeiten schwer im Magen. In diesen Flüssigkeiten, den so genannten Liquids, vermuten viele Wissenschaftler krebserregende Stoffe.

NRWs Gesundheitsministerin Barbara Steffens stützt ihre Idee des Verbotes allerdings auf eine andere Tatsache: Aufgrund des hohen Nikotinanteils, der in einigen Liquids enthalten sei, würde die E-Zigarette unter das Arzneimittelgesetz fallen. Auch in Bremen gibt es ähnliche Diskussionen, so arbeitet die Hansestadt an einer Neufassung des Nichtraucherschutzgesetzes, in das elektronische Zigaretten mit eingeschlossen werden sollen.

Händler wehren sich

Indes wehren sich die Händler gegen die «Falschaussagen» der Gesundheitsbehörden. Sie sehen in der E-Zigarette kein Arzneimittel zur Rauchentwöhnung, sondern ein Genussmittel. Deshalb könnten die elektronischen Zigaretten nicht den Reglementierungen des Medizinprodukt- oder Arzneimittelgesetzes unterliegen, argumentieren die Händler.Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hingegen rät vom Konsum der E-Zigaretten ab, da die Liquids neben dem Nikotin auch andere gesundheitsschädigende Substanzen enthalten. Inbesondere geht es der BZgA um die Flüssigkeit Propylenglykol, die kurzfristig akute Atemwegsreizungen auslösen könne. Jedoch räumt BzGA-Direktorin Elisabeth Poth ein, dass die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen unbekannt seien.

Der Verband des deutschen eZigarettenhandels (VdeH), eine Mitte Dezember gegründete Initiative, versandte kürzlich Unterlassungs- und Widerrufserklärungen an das Gesundheitsministerium Nordrhein-Westfalen und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Auf seiner Internetseite beklagt sich der Verband vor allem darüber, dass in den vergangenen Wochen vermehrt «falsche Aussagen» über die elektrischen Zigaretten veröffentlicht worden seien. Damit wolle der Staat dem Image des Produktes schaden, ohne fundierte Untersuchungsergebnisse zu präsentieren, so der Verband.

09. Januar 2012