Bald nur noch mit Impfausweis ins Restaurant oder Hotel?

Vor wenigen Wochen konnte endlich auch in Deutschland mit den Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 begonnen werden. Ein Hoffnungsschimmer am Horizont. Doch es wird noch einige Zeit dauern, bis jedem Bundesbürger ein Impfangebot unterbreitet werden kann. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass dies erst gegen Ende des Sommers der Fall sein wird. Heiß diskutiert wird jedoch schon heute, ob geimpften Menschen Privilegien eingeräumt werden sollten. So könnten der Restaurantbesuch oder der Aufenthalt im Hotel zum Beispiel künftig nur noch bei nachgewiesener Impfung oder mit negativem Coronatest möglich sein.

Rechtlich ist dies durchaus möglich. Denn die Gastronomen können frei entscheiden, welche Gäste sie in ihren Häusern begrüßen möchten und dürfen ungeimpften Personen den Zutritt verweigern.

Gastwirte und Hoteliers dürfen Impfpass verlangen

Da Gastwirte und Hoteliers frei entscheiden dürfen, wen sie bewirten und beherbergen, dürfen sie auch das Betreten ihrer Häuser davon abhängig machen, ob die betreffende Person gegen das Coronavirus geimpft ist oder nicht. Nichtgeimpften Personen darf der Zutritt verweigert werden.

Und um zu überprüfen, ob die Impfungen erfolgt sind, dürfen sie auch die Vorlage des Impfausweises verlangen. Andersherum steht es einem potentiellen Gast natürlich frei, entsprechende Häuser nicht zu besuchen. Schließlich sind beide Parteien frei darin zu entscheiden, ob sie eine Vereinbarung treffen oder nicht. Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greifen in diesem Fall nicht.

Nicht erlaubt ist es jedoch, staatlich angeordnete Maßnahmen, wie etwa die Maskenpflicht, auf eigene Faust auszusetzen.

Noch werden mögliche Corona-Privilegien kritisch gesehen

Auch wenn Gastwirte und Hoteliers die Vorlage des Impfausweises rein rechtlich verlangen dürften, so wird ein solches Szenario derzeit noch als kritisch und unwahrscheinlich angesehen. Auch führende Persönlichkeiten aus der Gastronomie sprechen sich aktuell noch gegen solche Privilegien aus.

Denkbar wäre dies - um niemanden zu diskriminieren - ohnehin erst, wenn jeder der sich impfen lassen möchte, auch die Möglichkeit bekommt, sich gegen Corona impfen zu lassen. Zudem ist derzeit noch unklar, ob Geimpfte das Virus noch weitergeben können oder nicht.

Befürworter von Corona-Privilegien argumentieren dagegen damit, dass die Aussicht auf solche Privilegien die Bürger zur Impfung motivieren könnte. Einer dieser Fürsprecher ist Bundesaußenminister Heiko Maas. Er sieht nach erfolgter Impfung keinen Grund mehr, die Grundrechte der Geimpften weiter einzuschränken. In den eigenen Reihen und generell im Bundeskabinett steht Maas mit dieser Ansicht allerdings recht allein. Von der Bundesregierung werden Freiheiten für Geimpfte derzeit noch abgelehnt.

Mögliche Privilegien werden jedoch für Reiserückkehrer erwartet. Hier könnten Pflichttests und Quarantäne für Reiserückkehrer künftig entfallen, wenn diese nachweisen könnten, dass bei ihnen mindestens 14 Tage vor der Einreise die Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 abgeschlossen worden war.

Derzeit noch Zukunftsmusik

Nach aktuellem Stand werden Restaurants und Hotels noch bis mindestens Mitte Februar 2021 geschlossen bleiben. Ob Gastronomie und Hotels dann wieder öffnen dürfen oder ob der Lockdown mit den derzeit geltenden Regeln noch einmal verlängert wird, ist noch unklar.

Aber auch bei einer möglichen Öffnung sind erst einmal noch keine Corona-Privilegien zu erwarten, da es noch einige Monate dauern wird, bis allen Bundesbürgern ein Impfangebot unterbreitet werden kann. Wie lange dies dauern wird, ist derzeit - unter anderem bedingt durch die Kürzung der Impfstoff-Lieferungen für Europa vom US-Unternehmen Pfizer - nicht abzusehen.

Erst wenn genügend Impfstoff vorhanden ist, um die Coronaimpfung allen Impfwilligen zugänglich zu machen und relativ viele Menschen geimpft sind, machen solche Überlegungen wirklich Sinn. Vermutlich wird dies frühestens in der zweiten Jahreshälfte der Fall sein.

24. Januar 2021